Pauschalreiserichtlinien

Bei  der  Ihnen  angebotenen  Kombination  von  Reiseleistungen  handelt  es  sich  um  eine  Pauschalreise  im  Sinne  der Richtlinie  (EU)  2015/2302. Daher  können  Sie  alle  EU-Rechte  in  Anspruch  nehmen,  die  für  Pauschalreisen  gelten.  Das  Unternehmen  Müllenbach Reisen  GmbH  trägt  die  volle  Verantwortung  für  die  ordnungsgemäße  Durchführung  der  gesamten  Pauschalreise. Zudem  verfügt  das  Unternehmen  Müllenbach  Reisen  GmbH  über  die  gesetzlich  vorgeschriebene  Absicherung  für  die Rückzahlung  Ihrer  Zahlungen  und,  falls  der  Transport  in  der  Pauschalreise  inbegriffen  ist,  zur  Sicherstellung  Ihrer Rückbeförderung  im  Fall  seiner  Insolvenz.

WICHTIGSTE  RECHTE  NACH  DER  RICHTLINIE  (EU)  2015/2302

•  Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

•  Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

•  Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

•  Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

•  Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum  Beispiel  Treibstoffpreise)  sich erhöhen  und  wenn  dies  im  Vertrag  ausdrücklich vorgesehen  ist,  und in jedem Fall bis spätestens  20  Tage  vor  Beginn der  Pauschalreise.  Wenn  die  Preiserhöhung  8  %  des  Pauschalreisepreises  übersteigt,  kann  der  Reisende  vom Vertrag  zurücktreten.  Wenn  sich  ein  Reiseveranstalter  das  Recht  auf  eine  Preiserhöhung  vorbehält,  hat  der  Reisende das  Recht  auf  eine  Preissenkung,  wenn  die  entsprechenden  Kosten  sich  verringern.

•  Die  Reisenden  können  ohne  Zahlung  einer  Rücktrittsgebühr  vom  Vertrag  zurücktreten  und  erhalten  eine  volle Erstattung  aller  Zahlungen,  wenn  einer  der  wesentlichen  Bestandteile  der  Pauschalreise  mit  Ausnahme  des  Preises erheblich  geändert  wird.  Wenn  der  für  die  Pauschalreise  verantwortliche  Unternehmer  die  Pauschalreise  vor  Beginn der  Pauschalreise  absagt,  haben  die  Reisenden  Anspruch  auf  eine  Kostenerstattung  und  unter  Umständen  auf  eine Entschädigung.

•  Die  Reisenden  können  bei  Eintritt  außergewöhnlicher  Umstände  vor  Beginn  der  Pauschalreise  ohne  Zahlung  einer Rücktrittsgebühr  vom  Vertrag  zurücktreten, beispielsweise  wenn  am  Bestimmungsort  schwerwiegende Sicherheitsprobleme  bestehen,  die  die  Pauschalreise  voraussichtlich  beeinträchtigen.

•  Zudem  können  die  Reisenden  jederzeit  vor  Beginn  der  Pauschalreise  gegen  Zahlung  einer  angemessenen  und vertretbaren  Rücktrittsgebühr  vom  Vertrag  zurücktreten.

•  Können  nach  Beginn  der  Pauschalreise  wesentliche  Bestandteile  der  Pauschalreise  nicht  vereinbarungsgemäß durchgeführt  werden,  so  sind  dem  Reisenden  angemessene  andere  Vorkehrungen  ohne  Mehrkosten  anzubieten.  Der Reisende  kann  ohne  Zahlung  einer  Rücktrittsgebühr  vom  Vertrag  zurücktreten  (in  der  Bundesrepublik  Deutschland heißt  dieses  Recht  „Kündigung“),  wenn  Leistungen  nicht  gemäß  dem  Vertrag  erbracht  werden  und  dies  erhebliche Auswirkungen  auf  die  Erbringung  der  vertraglichen  Pauschalreiseleistungen  hat  und  der  Reiseveranstalter  es versäumt,  Abhilfe  zu schaffen.

•  Der  Reisende  hat  Anspruch  auf  eine  Preisminderung  und/oder  Schadenersatz,  wenn  die  Reiseleistungen  nicht  oder nicht  ordnungsgemäß  erbracht  werden.

•  Der  Reiseveranstalter  leistet  dem  Reisenden  Beistand,  wenn  dieser  sich  in  Schwierigkeiten  befindet.

•  Im  Fall  der  Insolvenz  des  Reiseveranstalters  oder  –  in  einigen  Mitgliedstaaten  –  des  Reisevermittlers  werden Zahlungen  zurückerstattet.  Tritt  die  Insolvenz  des  Reiseveranstalters  oder,  sofern  einschlägig,  des  Reisevermittlers nach  Beginn  der  Pauschalreise  ein  und  ist  die  Beförderung  Bestandteil  der  Pauschalreise,  so  wird  die Rückbeförderung  der  Reisenden  gewährleistet.  Müllenbach  Reisen  GmbH  hat  eine  Insolvenzabsicherung  mit  der tourVERS  Touristik-Versicherungs-Service  GmbH  abgeschlossen.

Die  Reisenden  können  diese  Einrichtung  oder gegebenenfalls  die  zuständige  Behörde  (tourVERS  Touristik-Versicherungs-Service  GmbH,  Borsteler  Chaussee  51, 22453  Hamburg,  Telefon:  040  –  244  288  0,  Mail:  service@tourvers.de)  kontaktieren,  wenn  ihnen  Leistungen  aufgrund der  Insolvenz  von  Müllenbach  Reisen  GmbH  verweigert  werden.

Webseite,  auf  der  die  Richtlinie  (EU)  2015/2302  in  der  in  das  nationale  Recht  umgesetzten  Form  zu  finden  ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Müllenbach  Reisen  GmbH  , Auf den Wacken 6,  66701  Beckingen,  Tel:  06832-354,  www.muellenbachreisen.de